Die Landesregierung hat im Anschluss an ihre Kabinettssitzung am 02.05.2023 angekündigt, rund 4,1 Millionen Euro für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Angebote im Bereich Jugend und Familie zur Verfügung stellen zu wollen, die vom Land und/ oder Kommunen finanziert werden. Die Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes sollen helfen, die Mehrkosten durch die stark gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom auszugleichen, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte die Notwendigkeit der Hilfen: „Wie viele Bereiche leiden auch soziale Einrichtungen unter den enorm gestiegenen Energiepreisen. Die sozialen Dienstleister brauchen finanzielle Sicherheit, um die wertvollen Betreuungs- und Beratungsangebote für die Menschen in M-V anbieten zu können. Diese Sicherheit schaffen wir als Land mit den geplanten Entlastungsmaßnahmen.“
Die Mittel können dann beantragt werden, wenn keine Bundesmittel greifen oder die Kostensteigerungen nicht bereits durch Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gedeckt worden sind. „Der Härtefallfonds des Landes soll dort Hilfe bieten, wo kurzfristig keine Finanzierung aus anderen Mitteln möglich ist“, erläuterte Ministerin Drese. „Wir unterstützen damit gezielt die wichtige Arbeit in unserem Land im Bereich Soziales sowie Jugend und Familie“, so Drese. Gleichzeitig solle der zusätzliche Beratungsbedarf bei der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und der allgemeinen sozialen Beratung berücksichtigt werden.
Die Hilfen sollen laut Drese in der Regel mit bis zu 2.500 Euro an die sozialen Dienstleister ausgereicht werden. Bis zu 5.000 Euro stünden für einzelne stark betroffene Angebote der Eingliederungshilfe zur Verfügung.
Geplant ist, die Härtefallfondsmittel über die Landkreise und kreisfreien Städte an die Letztempfänger auszureichen. Derzeit stünden laut Drese noch letzte Absprachen aus. „Ziel ist es, das Antragsverfahren zügig auf den Weg zu bringen. Anträge können dann bis zum 31.08.2023 an die Landkreise und kreisfreien Städte gerichtet werden“, so Drese.