Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine
fünf Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 200.000 Euro.
Zum 01.02.2026 nimmt die KfW die Förderung von gemeinnützigen Antragsstellern im ERP-Gründerkredit – StartGeld
wieder auf. Hintergrund ist der Beschluss des Deutschen Bundestages zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026.
Antragsberechtigt im ERP-Gründerkredit – StartGeld sind ab dann auch wieder alle gemeinwohlorientierten Unternehmen.
Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige
Unternehmen. In diesem Zusammenhang hat die Hausbank auch die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Kunden, die gemeinnützige Organisationen sind, in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Das aktuelle Merkblatt kann ab sofort im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen
werden.
Zentraler Bestellservice: kostenfreie Servicenummer 0800 539 9001,
PM/KfW







