KfW-Förderkredit Geothermie (572): Programmstart ab sofort
Im Rahmen des KfW-Förderkredits Geothermie sind zwei Antragsphasen vorgesehen.
A. In der ersten Phase erfolgt eine unverbindliche Vorprüfung in Verbindung mit einer Projektprüfung durch die Munich Re
zur Beurteilung der notwendigen Projektreife und der Versicherbarkeit des Geothermievorhabens.
Für die unverbindliche Vorprüfung können die Projektunterlagen für das Programm bei der KfW in einem Projektdatenraum zur Prüfung hinterlegt werden (Mindestanforderungen zu den Projektunterlagen laut Anlage zum Merkblatt).
Anträge für den Zugang zum Projektdatenraum: www.kfw.de/geothermie-anfrage
B. Ein positives Ergebnis der Vorprüfung ermöglicht es den Interessenten, über einen Finanzierungspartner einen
Antrag auf Refinanzierung und Absicherung im Rahmen des Produktes zu stellen.
IKU – Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (148): Einführung des Moduls Energieversorgung
Flankierend zur Einführung des KfW-Förderkredits Geothermie (572) wird zum 01.02.2026 im Programm IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen ein Modul Energieversorgung eingeführt, das erforderliche Investitionen
im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung finanziert.
Hierfür wird die KfW längere Laufzeiten, längere Tilgungsfreijahre und Abruffristen sowie eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit anbieten.
Details laut Produktmerkblatt im KfW-Partnerportal
Zentraler Bestellservice: Kostenfreie Servicenummer 0800 539 9001,
PM/Kfw







