Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01.01.2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die WirtschaftsministerInnen des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.
„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in M-V weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Aspekte der „Guten Arbeit“ verankert
Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren. „Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Meyer.
Mehr Gewicht auf regionalen Wertschöpfungsketten
Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch. Nun können auch Unternehmen unterstützt werden, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. So können laut Meyer Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden, Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort gesetzt werden.
Klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft vorantreiben
Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen. Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 65 Prozent bei kleinen Unternehmen. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen einer regionalen Entwicklungsstruktur
Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):
- Drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
- >/= 50-km-Regel für den Absatz von Produkten und Dienstleistungen entfällt; Förderung regionaler Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe; Stärkung der eigenständigen Regionalentwicklung
- Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen und forschungsintensive Unternehmen; Erweiterung der Förderung von Umweltschutzinvestitionen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinaus
- Förderung klimafreundlicher und nachhaltiger Maßnahmen bei wirtschaftsnahen Infrastrukturen (Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände, Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft)
- Förderung von Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge mit engem Wirtschaftsbezug (Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte)