Industriestrompreis: Wie Unternehmen ab 2026 entlastet werden sollen

Ab 2026 soll es für ausgewählte, besonders energieintensive Unternehmen in Deutschland einen staatlich subventionierten Industriestrompreis geben.
Für dessen Umsetzung ist jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Für bestimmte energieintensive Industrieunternehmen soll der Strompreis ab 2026 für zunächst drei Jahre auf rund 5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Vor allem Unternehmen aus stark stromabhängigen Branchen wie der Chemie-, Metall- oder Zementindustrie sollen profitieren. Die Kosten des Industriestrompreises werden auf 3 bis 5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt und sollen überwiegend aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Ein Teil dieser Unterstützung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Unternehmen einen erheblichen Anteil der Entlastung in klimafreundliche Technologien investieren. Nach den bisherigen Plänen können Unternehmen ab 2027 eine staatliche Unterstützung über den neuen Industriestrompreis rückwirkend für das Jahr 2026 beantragen. (Übersicht der Details)

Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren, ob sie zu den potenziell begünstigten Sektoren zählen und welche Investitionsauflagen mit der Entlastung verbunden sein könnten. Gleichzeitig sollten sie im Blick behalten, dass Details und konkrete Förderbedingungen von den anstehenden EU-Entscheidungen abhängen.

Weitere Entlastungen bei Energiepreisen
Zusätzlich zum Industriestrompreis plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, die ab 2026 für Unternehmen und Haushalte wirken sollen. Vorgesehen sind insbesondere die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten. Außerdem ist eine dauerhaft deutlich abgesenkte Stromsteuer für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Insgesamt sollen diese Schritte BürgerInnen sowie Unternehmen um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

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