Im Landtag ist am 11.07.2024 ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Schienennetz diskutiert worden. „Die Prüfung, ob eine Anbindung an das Eisenbahnnetz sinnvoll ist, nehmen die Kommunen als Träger der Erschließungsplanung in Eigenverantwortung vor. Wenn eine Gleisanbindung wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar ist, können wir den Bau über Fördermittel unterstützen. Es ist jedoch keinesfalls zielführend, eine pauschale Verpflichtung zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz einzuführen. Hier macht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall deutlich mehr Sinn“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Wirtschaftlichkeit und Finanzkraft der Vorhabenträger im Blick behalten
Im Investguide der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV sind auf Grundlage von Meldungen der Kommunen und Landkreise die Gewerbeflächen mit einer Anbindung an das Schienennetz verzeichnet (www.investguide-mv.de). „Wir verfolgen eine klare wirtschafts-, verkehrs- und ansiedlungspolitische Strategie. Industriegebiete, Großgewerbegebiete, Güterverkehrszentren und Häfen werden ausreichend und vorrangig bahnseitig angebunden. Allerdings: Wirtschaftlichkeit und die Berücksichtigung der Finanzkraft von Vorhabenträgern und Betreibern dieser Gleisanschlüsse müssen immer mitgedacht werden. Denn neben der einmaligen Investition in die Schienenanbindung ist deren dauerhafter Betrieb, die laufende Unterhaltung der Anlagen und die Finanzierung später nötiger Ersatzinvestitionen sicherzustellen“, sagte Meyer.
Die Anbindung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten beziehungsweise die nachträgliche Anbindung von bestehenden Gewerbegebieten an das Eisenbahnnetz sollte nur bei tatsächlichem Bedarf und einer über einen längeren Zeitraum gesicherten Transportmenge auf der Schiene erfolgen. Auch sieht die Förderrichtlinie des Bundes für Gleisanschlüsse eine Rückzahlung der Fördermittel bei Nichteinhaltung der im Zuwendungsbescheid festgeschriebenen Transportmenge vor.
Allgemeine Informationen zur Förderung von Gleisanbindungen von Industrie-/Gewerbegebieten in M-V
Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann eine Förderung von Gleisanbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten erfolgen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähig sind die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz. Die geförderte Infrastruktur muss öffentlich gewidmet sein und unentgeltlich zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden. Die Förderung von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können, ist ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Bauleitplanung können aus der GRW auch Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden, die ein Träger zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt.