Die Landesregierung möchte jährlich den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement danken und ihre Leistungen besonders hervorheben. Deshalb wurde im Jahr 2019 die Auszeichnung „Frau des Jahres“ ins Leben gerufen. Auch im Jahr 2023 soll stellvertretend für die Frauen im Land eine „Frau des Jahres“ geehrt werden. „2023 ist der Frauentag erstmals gesetzlicher Feiertag in M-V. Damit würdigen wir die Leistungen der Frauen im Land. Es gibt in M-V viele starke Frauen. Eine davon wollen wir als Frau des Jahres auszeichnen“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir suchen eine Frau, die aufgrund ihres beruflichen, gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Engagements in besonderer Weise in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Dafür wollen wir Danke sagen. Wir wollen herzlich dazu aufrufen, dass engagierte Frauen für die Ehrung 2023 vorgeschlagen werden.“ Bis 30. 10. 2022 werden Vorschläge erbeten.
Vorgeschlagen werden kann auch eine Frau, die durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen ist. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in M-V wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle BürgerInnen von M-V. Die Auszeichnung erfolgt auf dem Empfang zum Frauentag im März 2023 durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.
Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf können bis einschließlich 30. 10. 2022 per e-mail oder Brief eingereicht werden (Musterformular):
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Angela Köster, T: 0385 588 13069,
Puschkinstraße 19 – 21, 19055 Schwerin