Bundes- und Landesfördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz

In der gemeinsamen digitalen Informationsveranstaltung von Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WMSE) und Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V e.V. (Leea) zu Fördermitteln für Energieeffizienz und Klimaschutz am 13.06.2024 gab Stefanie Beitz, Projektleiterin der Förderberatung zur Transformation des Energiesystems im Leea, rund 60 Interessierten einen komprimierten Überblick über unternehmensrelevante Fördertöpfe und -höhen.

Dies sind als Wichtigste vom Bund die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand (BEG EM). Vom Land M-V kommen aus EU-Mitteln hinzu die Klimaschutzförderrichtlinien Kommunen und Unternehmen.

Während die EEW unternehmensintern u.a. die Kosten für Transformationspläne über Anlagen- und Prozessoptimierung bis zu Querschnittstechnologien mit 25 bis zu 70 Prozent fördert, gibt es bei der Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW) schon zwischen 40 und 50 Prozent für die Planung, den Bau neuer und den Umbau bestehender Wärmenetze mit dem Ziel des Erreichens der Treibhausgasneutralität bis 2045. Zudem werden hier nach dem Bau auch die Betriebskosten für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen für zehn Jahre gefördert. Beide Förderprogramme sind nicht kumulierbar mit anderen staatlichen Förderungen. Die BEG EM hingegen kann nach Einzelfallentscheidungen mit anderen Fördermitteln wie aus der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen in gleichen Maßnahmen kombiniert werden – bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent. Einzelne Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden (BEG EM) können mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Förderfähig sind u.a. Maßnahmen wie PV-Anlagen im Rahmen einer Dachsanierung, LED-Beleuchtungen oder Gebäudenetze zur Wärmeversorgung.

Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen des Landes M-V ermöglicht in verschiedenen Maßnahmen Förderungen bis zu 30 Prozent. Gefördert werden auch Speichersysteme – durch einen KMU-Bonus sogar mit bis zu 50 Prozent. Die Bundesförderung (BEG EM) kann mit der Förderung der Klimaschutzförderrichtlinie M-V kombiniert oder aufgestockt werden. Durch Ausnutzung unterschiedlicher Boni sind Förderhöhen von bis zu 55 Prozent möglich. Wie dies in der Praxis funktioniert, stellte Stefanie Beitz an konkreten Rechenbeispielen vor.

Und betonte – angesichts wachsender gesetzlicher Anforderungen, steigender Energiekosten und sich ständig veränderten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten -, dass eine sinnvolle Vorplanung und Recherche zu Förderprogrammen ausschlaggebend sei für die erfolgreiche Finanzierung eines Projektes. Wozu Stefanie Beitz unbedingt rät, bevor eine gesetzliche Pflicht greift. Denn dann entfallen sämtliche Fördermöglichkeiten.

Um die vielen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land bestmöglich und im Interesse eigener energetischer Projekte nutzen zu können, ermutigte die Fördermittelberaterin die ZuhörerInnen, den Kontakt zur Förderberatung des Leea zu nutzen – per Mail oder auch in den telefonischen Sprechstunden montags und mittwochs von 9.00 bis 11.00 Uhr.

Das Webinar setzt die stark beachtete Veranstaltungsreihe der WMSE „Energie- und Kosteneffizienz im Unternehmen“ fort. Basierend auf eine weltweit veränderte energetische und Rohstoffversorgung will die WMSE hier – ob als Präsenzveranstaltung oder digital – UnternehmerInnen relevante Informationen und Kontakte bezüglich einer verlässlichen, bezahlbaren und nachhaltigen Energie- und Rohstoffversorgung vermitteln.

 

Weitere Informationen zur Förderberatung des Leea M-V: www.foerderung-leea-mv.de

 

Zum Vortrag „Bundes- und Landesfördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz I“

 

 

 

 

 

 

 

 

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