Der Finanzausschuss des Landtages hat kürzlich dem Einsatz weiterer 1,15 Millionen Euro in der vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verwalteten Spielplatzförderrichtlinie zugestimmt. Seit dem Inkrafttreten 2023 wurden bereits 434 Anträge mit circa 4,6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt.
„Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Das ist besonders wichtig für die Kinder, denn sie brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.
Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen wie Sitzbänken, Abfallsammler und Fahrradständern. Auch Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen gehören dazu.
Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung vorhandener Anlagen Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Anzahl der dort lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Antrag. Förderanträge sind bei dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) bis zum 28.02.2026 einzureichen. Eine automatische Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten, aber in den Bewilligungsbehörden noch vorliegenden Anträge kann leider nicht erfolgen. Die mit dem damaligen Antrag eingereichten Anlagen müssten aktualisiert werden.
Spielplatzförderrichtlinie 2023 und die zugehörigen Formulare: MV-Serviceportal – Suchen. Finden. Antrag stellen.







