Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte im Rahmen des Förderaufrufs „Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ (BULEplus) modellhafte Projekte im Bereich der Sozialen Dorfentwicklung fördern, die zur Stärkung von Dorf-Gemeinschaften in ländlichen Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern beitragen. Die Projekte sollen sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen:
– Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte/Treffpunkte
– Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
– Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
– Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fördersumme beträgt maximal 200.000 Euro. Die Projekte können in einem Zeitraum von maximal 30 Monaten umgesetzt werden.
Die Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt und die Gemeinschaft auch im Sinne von Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern. Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, neue Wege für ein aktives soziales Miteinander zu finden, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. BürgerInnen sollen animiert werden, ihre Interessen einzubringen und ihre Ideen umzusetzen, denn das aktive Mitwirken aller Menschen vor Ort bestimmt, wie sich ländliche Regionen gesellschaftlich und in der Folge auch wirtschaftlich entwickeln. Durch Projekte in diesem Bereich wird – neben einer Verbesserung der Sozialstrukturen im ländlichen Raum – auch die Attraktivität des ländlichen Raums als Wirtschaftsstandort gesteigert und zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Ausgangssituation und Struktur beigetragen.
Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, werden die am besten geeigneten Projektskizzen im wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Bewerbungen von Vorhaben aus strukturschwachen Kommunen werden bevorzugt berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert wird ausschließlich die Umsetzung von modellhaften und innovativen Projekten, die einen Beitrag zu dem Ziel leisten, (Dorf-)Gemeinschaften in ländlichen Räumen und sozialräumliche Prozesse zu stärken. Mit den Projekten soll an vorhandene Potenziale angeknüpft und es sollen Ideen entwickelt werden, um den gesellschaftlichen Herausforderungen zukünftig zu begegnen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einbindung der Bevölkerung. Es gilt, mit entsprechenden Beteiligungsprozessen die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, auch unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen, von Anfang an mit einzubinden und im Prozessverlauf zu informieren.
Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte/Treffpunkte: Gesucht werden innovative Vorhaben, die mit Hilfe neuartiger Herangehensweisen oder so bisher noch nicht bestehender Kooperationen soziale Begegnungsorte schaffen oder nutzbar machen. Die Vorhaben sollen aufzeigen, wie die Potenziale von mobilen oder ortsgebundenen Begegnungsorten optimal erschlossen werden und ohne weitere Finanzierung durch den Bund sichergestellt werden.
Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen: Gesucht werden innovative Projekte, die durch die Initiierung von Engagement und Nachbarschaftshilfe, aber auch neuen Formen der Unterstützung pflegender Familienangehöriger diesen Herausforderungen aktiv entgegenwirken.
Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben: Es werden innovative Ideen und Ansätze gesucht, die im Rahmen der Projektumsetzung unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammenbringen und ein gutes soziales Miteinander strukturell unterstützen. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, Alteingesessene und Zugezogene, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen aus allen sozialen Schichten sowie Menschen jeden Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung sollen das Leben in ländlichen Regionen generationenübergreifend gemeinsam gestalten.
Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung: Gesucht werden innovative Ansätze, die ländliche Gemeinschaften befähigen, ihre Selbstbestimmung und Autonomie zu stärken. Neuartige Unterstützungs- und Mitmachangebote sollen dabei helfen, BürgerInnen in die Lage zu versetzen, ihre Interessen einzubringen und ihre Ideen umzusetzen, um ihre Orte in relevanten Themenfeldern der sozialen Dorfentwicklung voranzubringen. Die Vorhaben sollen neue innovative Maßnahmen des Empowerments entwickeln, die eigenverantwortliche Lösungen und Eigeninitiative fördern. Die Projekte können inhaltlich unterschiedliche relevante Themen der Dorf- und Regionalentwicklung aufgreifen, die für den jeweiligen Ort aktuell eine Herausforderung darstellen. In der Durchführung und Prozessgestaltung müssen sie den Fokus jedoch klar auf den langfristigen Aufbau von Strukturen legen, die die Gemeinschaften in ländlichen Regionen dazu befähigen, proaktiv die Entwicklung vor Ort voranzutreiben. Eine Verbindung einzelner Themenschwerpunkte ist möglich.
Erste Ideen für eine Verstetigungsstrategie der Projekte sollten bereits in der Projektskizze dargestellt werden. Während der Projektlaufzeit ist dann ein detailliertes Verstetigungskonzept (z. B. Entwicklung eines Geschäftsmodells) zu entwickeln, welches aufzeigt, wie die Projektidee im Anschluss an die Förderphase finanziell fortgeführt werden kann.
Für die Auswahl unter den Projektskizzen, die für eine Förderung in Betracht kommen, ist der Innovationsgrad der Projektidee maßgeblich. Das heißt, der Projektansatz sollte über herkömmliche und schon existierende Ansätze der sozialen Dorfentwicklung hinausgehen. Außerdem kommt es besonders auf die Übertragbarkeit auf andere Regionen an.
Informationen zu den Projekten und Ergebnissen der „Sozialen Dorfentwicklung“: https://soziale-dorfentwicklung.de/#veröffentlichungen
Zuwendungsempfänger: juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise), Einzel- als auch Verbundprojekte.
Zuwendungsvoraussetzungen: Als Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) ist diese Fördermaßnahme auf die ländlichen Räume in Deutschland ausgerichtet. Infolgedessen sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise) zulässig, sofern sie in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden oder wirken.
Zuwendungsumfang und -höhe: Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung grundsätzlich auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie darf die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten. Die Zuwendung beträgt höchstens 200.000 Euro je Zuwendungsempfänger. Der maximale Förderanteil im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Gesamt[1]ausgaben. Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen. Der Eigenanteil ist in Form von Geldleistungen (Eigenmitteln) zu erbringen. Drittmittel (z. B. zweckgebundene Darlehen oder Spenden) können auf die Eigenmittel angerechnet werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal 30 Monate. Im Fall von Verbundvorhaben beziehen sich die Fördersumme, der Förderanteil und die beihilferechtlichen Vorgaben jeweils auf das einzelne Teilvorhaben.
Projektträger der Fördermaßnahme:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 422 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung – Regionale Wirtschaft, Gesellschaft und soziale Innovationen
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
www.ble.de/soziale-dorfentwicklung
Auswahl- und Entscheidungsverfahren: Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Interessenten reichen beim Projektträger zunächst eine kompakte Projektskizze ein, in der sie Inhalte und Umsetzungsschritte des von ihnen geplanten innovativen Projekts umreißen. Der Projektträger prüft und bewertet die fristgerecht eingegangenen Projektskizzen auf Basis der im Folgenden genannten Kriterien und trifft so eine Auswahlentscheidung über die Vorhaben, die zur Antragstellung aufgefordert werden.
Prüf- und Bewertungskriterien: Innovation und Kreativität des Ansatzes, ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projekts (inklusive nachvollziehbarem Arbeitsplan und realistischer Ziele), Qualität und Erfolgschancen des Vorhabens, erwarteter Nutzen für die Menschen in der Kommune oder Region sowie als Demonstrationsvorhaben für ländliche Räume generell als attraktive Orte des Lebens und Arbeitens, Einbindung der Einwohnenden, insbesondere junger Menschen sowie unterrepräsentierter oder benachteiligter Gruppen, bei der Projektplanung und -durchführung, Voraussetzungen und Pläne für Verstetigung und Nachhaltigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers, Übertragbarkeit auf andere Kommunen und Regionen.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Skizzeneinreicher aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuwendungsantrag einzureichen. Der für die Skizzenprüfung erforderliche Zeitbedarf lässt sich erst in Abhängigkeit von der Anzahl der Skizzeneinreichungen näher abschätzen. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist dafür bei der Projektplanung in jedem Fall vorzusehen.
Bewerbungsunterlagen: Skizze als Word-Datei oder kopierfähiges PDF, Skizze als eingescanntes Dokument mit Unterschrift, Finanzierungsplan als Excel-Datei.
Bewerbung und Bewerbungsfrist: „Projektskizze Soziale Dorfentwicklung“ bis 20.11.2023 an
FAQ: www.ble.de/sozialedorfentwicklung
Inhaltliche Rückfragen: , T: +49 (0)228/6845-2744
Bestimmungen, Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis, Hinweise und Nebenbestimmungen: https://foerderportal.bund.de/easy