Verspätet bekanntgegebene Vorgaben zur GAP 2023 und die Vielschichtigkeit der MV-spezifischen Förderprogramme der 2. Säule inklusiver deren zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, sind aktuell für zahlreiche Antragstellenden herausfordernd. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert dennoch dringend, die notwendigen Anträge fristgerecht bis zum 15.05.2023 einzureichen. Anschließend bleibe noch bis zum 31.05.2023 Zeit, Korrekturen vorzunehmen:
„Es war mein ausdrücklicher Wunsch und der des landwirtschaftlichen Berufsstands, den Sie vertreten, die Kombinierbarkeit verschiedener Maßnahmen so weit wie irgend möglich sicherzustellen und damit den Betrieben einen Anreiz zu geben, die Förderprogramme anzunehmen und damit Einnahmen im Betrieb zu generieren.
Diese komplexen Maßnahmen und Kombinationsmaßnahmen galt es schlussendlich in kürzester Zeit zu programmieren.
Trotz aller Herausforderungen ist es gelungen das Antragsverfahren zum 13.04.2023 in MV so freizuschalten, dass alle Grundfunktionalitäten gegeben waren, also alle Anträge bearbeitet werden konnten und auch die Flächenerfassung mit Eingabe aller Flächenbindungen in der 1. und 2. Säule möglich war. Für die Agrarverwaltung MV und deren IT-Dienstleister war die höchste Priorität die Grundfunktionen und damit die Bearbeitung der Agraranträge mit dem größtmöglichen Vorlauf zum Abgabedatum verfügbar zu machen. Darauf haben wir uns konzentriert und konzentrieren müssen. Die von Ihnen angesprochenen Funktionen „Konditionalitäten-Rechner“, „Prämienflächen“ und „Summen“ sind dabei ergänzende, freiwillige Zusatzfunktionen, die soweit möglich dem Antragsteller für die Antragsbearbeitung bereitgestellt werden können. Auch wenn wir für unsere Antragsteller in MV solche Zusatztools bereits gerne jetzt vollständig zu Verfügung gestellt hätten, sind deren Fertigstellung dem zeitlichen Druck und somit der Priorisierung (Grundfunktionalitäten) bei der Programmierung zum Opfer gefallen.
Aktueller Stand seitens unseres Softwareherstellers ist, dass der Konditionalitäten-Rechner am 12.05.2023 oder unter Umständen erst am 15.05.2023 zur Verfügung steht. Damit ist die Überprüfung des eigenen Antrags mit diesem Zusatztool zwar vor Antragsabgabe nicht machbar, da bis zum 31.05.2023 jedoch Flächenkorrekturen inklusive Hinzufügen neuer Parzellen sanktionsfrei vorgenommen und eingereicht werden können, wäre es für die Nutzung dieser Zusatzfunktion zur individuellen Überprüfung noch nicht zu spät. Wichtig: Bis zum Ende der Antragsfrist am 15.05.2023 müssen die Anträge, eine erste Version des Flächennachweises sowie die Pflichtdokumente des Sammelantrags eingereicht sein. Eine Fristverlängerung ist leider nicht möglich, hierzu fehlt die gesetzliche Grundlage. Daher noch einmal mein Hinweis auf die Möglichkeit bis zum 31.05.2023 die Flächenangaben korrigieren zu können“, so Backhaus.