Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2025 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen und Wildtierauffangstationen des Landes zur Verfügung.
Bis zum 15.03.2025 können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren.
Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.
Zuwendungsempfänger
Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“ sind förderungsfähig.
Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.
Förderfähige Maßnahmen
- Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
- Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
- Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von
Tierunterbringungsplätzen
Förderung
Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.
Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.
Informationen, Unterlagen, Kontaktdaten: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/