Bis 15.01.2026: Interessensbekundung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

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Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können durch interessierte Städte und Gemeinden sowie Landkreise bis zum 15.01.2026 digital eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise, sofern sie Eigentümer der jeweiligen Sportstätte sind.

Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss:
– Fördersatz: bis zu 45 Prozent, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent
– Höchstbetrag: acht Millionen Euro

Gefördert werden können unter anderem:
– Sporthallen, Hallenbäder und Freibäder,
– Sportfreianlagen wie Fußball- oder Leichtathletikanlagen.

Auch eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, beispielsweise an Vereine, ist grundsätzlich möglich.

Präsentationsfolien der Informationsveranstaltung vom 02.12.2025 (leider bereits ausgebucht) sind hier ab 02.12.2025 abrufbar

Das Bundesprogramm SKS
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Projektaufruf

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf: 030 257679 440 (montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr)

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