Anlässlich der extremen Trockenheit der vergangenen Monate hat Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus heute die „AG Dürre“ einberufen. Die AG besteht aus Vertretern des Bauernverbandes, der Landesforschungsanstalt und Mitarbeitenden des Ministeriums. Ziel sei es, sich zunächst einen Überblick über die Situation zu verschaffen, so Minister Backhaus.
„Zwar ist es noch zu früh, um von einer Naturkatastrophe zu sprechen, doch die Situation für die Agrarbetriebe ist besorgniserregend. Im Moment sieht es so aus, als hätten wir es mit dem trockensten Frühjahr seit Aufzeichnung der Wetterdaten zu tun. Es fehlen verbreitet im Land bis zu 100 Liter Wasser pro Quadratmeter. In großen Teilen von MV sind die Böden bis in eine Tiefe von 1,8 m bis Mitte Mai 2025 fast ausgetrocknet. Nur auf den besseren Böden (mit höheren Ton- und Schluffanteilen) ist in tieferen Schichten noch Bodenwasser für das Wachstum der Winterungen verfügbar. Besonders der Oberboden in einer Tiefe von 25 cm ist im gesamten Land absolut trocken. Daher leiden besonders die später im Frühjahr gesäten Sommerungen unter Wassermangel. Auf den leichteren Standorten sind bereits die Trockenschäden irreversibel, selbst wenn ausreichend Niederschläge in den nächsten Tagen kämen.
Sollten in den nächsten 2 bis 3 Wochen keine nennenswerten Niederschläge fallen, droht eine Missernte. Es werden aktuell bei vielen Praktikern Erinnerungen an die Dürre 2003 und die Missernte 2018 wach. Es gibt einzelne Betriebe, die derzeit noch die Dürreausgleichskredite 2018 tilgen.
Je, nach aktueller Situation und weiterer Entwicklung wird daher geprüft, wo Hilfemaßnahmen notwendig sind und wie diese ausgestaltet werden können. Abhängig ist dies von den jeweiligen Gegebenheiten, auf die reagiert werden muss (sprich z.B. Futtermangel).
In der Prüfung sind nachfolgende Maßnahmen:
Stundung der Pachtzinsen für die Pacht landeseigener Flächen, Herabsetzung der Steuer-Vorauszahlungen oder Stundung fälliger Steuerzahlungen. Flexibilisierung der beiden AUKM-Programme 525 und 526 Extensive Dauergrünlandnutzung – Möglichkeit des Variantenwechsels zwischen Mahd und Beweidung. Außerdem wird eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von konventionellem Futter bei Ökobetrieben geprüft. Dafür wäre eine Einzelantragstellung notwendig.
Ausgleichszahlungen könnten erst nach eintreten eines Schadereignisses gezahlt werden. Je nach Betroffenheit kann dies dann durch Bund und Länder und/oder auch die EU erfolgen. Mit dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Dürrehilfe wurde auf Bundeseben die administrative Grundlage geschaffen, bei Schadensereignissen, die einen wesentlichen Teil des Bundesgebiets betreffen, schnell Hilfe für die betroffenen Betriebe zu veranlassen. Hierfür muss auf politischer Ebene dem Bund ein entsprechendes Schadensereignis (auch länderübergreifend) angezeigt und finanzielle Hilfe erbeten werden. Bisher ist dies noch durch kein Bundesland erfolgt, u.a. da noch keine eindeutige Abschätzung der Schadenshöhe möglich ist.
Ganz konkret sorgt das Landwirtschaftsministerium MV aber mit der Auszahlung von 88 Mio. Euro für AUKM bis zum 30.06.2025 für Liquidität in den Betrieben. Das sind 2 Mio. Euro mehr als 2024, da sich die Zahl der Antragsteller bei der moorschonenden Stauhaltung erhöht hat. „Was wir jetzt brauchen ist Regen, Regen, Regen“, so Agrarminister Backhaus.