Auch kleinere Unternehmen profitieren: Kompensation des Strompreises wird für die energieintensive Industrie ausgeweitet

Zum einen wird der so genannte Selbstbehalt von 1 GWh abgeschafft, was die Entlastungswirkung erhöhen und insbesondere kleinere Unternehmen, die bisher keine Strompreiskompensation erhalten haben, begünstigen soll. Darüber hinaus wird die Zusatzförderung (sog. „Super-Cap“) um fünf Jahre verlängert und der Sockelbetrag abgeschafft. Diese Regelung richtet sich in erster Linie an besonders stromintensive Unternehmen, die dadurch entlastet werden.

Die neuen Regelungen ersetzen die bisher geltende Richtlinie und gelten für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Neue Anträge nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige Vollzugsbehörde seit Anfang April entgegen. Anträge auf Strompreiskompensation müssen bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.

Die neue Förderung steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Eine abschließende Entscheidung über die Anträge kann daher erst nach Genehmigung der neuen Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission erfolgen. Das Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission läuft derzeit.

www.mv-effizient.de

Auch interessant …