Agrarministertreffen: MV setzt auf Bürokratieabbau und Planungssicherheit

Am 28.03.2025 kommen die Agrarminister und Agrarministerinnen der Länder und des Bundes zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Baden-Baden zusammen. Für Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus stehen dabei insbesondere die unbürokratische Umsetzung des GAP-Strategieplans, die Anpassung des Düngerechts und die Gestaltung zukunftsfähiger ländlicher Räume im Fokus.

MV gegen die Einführung neuer Ökoregelungen

Derzeit bereitet der Bund unter Einbeziehung der Länder einen zweiten Änderungsantrag des GAP-Strategieplans vor, in dem es um die Einführung neuer Ökoregelungen geht. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt gegen die Einführung weiterer Ökoregelungen in dieser Förderperiode ausgesprochen und hält an dieser Position fest.  Das begründet Minister Dr. Backhaus wie folgt: „Diese Haltung ist grundsätzlicher Art, denn die Einführung neuer Ökoregelungen erhöht den Bürokratieaufwand für Antragstellende und Verwaltung weiter. Die Programmierung ist aufwendig. Auch darf man nicht außer Acht lassen, dass die Einführung neuer Ökoregelungen immer Auswirkungen auf die Maßnahmen der 2. Säule hat, da einerseits Kombinationsmöglichkeiten erlaubt sind, andererseits aber Doppelförderung ausgeschlossen ist. Das heißt, Prämien in der 2. Säule müssten ggf. gekürzt werden. Die neuen Regelungen würden zudem erst in 2026 in Kraft treten und damit nur für zwei Jahre zur Verfügung stehen. Noch schwerer wiegt aber, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel schon jetzt ausgeschöpft sind. Sollten die neuen Ökoregelungen 2026 wirklich kommen, ist eine Finanzierung mit großer Wahrscheinlichkeit nur durch Kürzung der Einkommensgrundstütze umzusetzen. Mehr Bürokratie und am Ende weniger Geld – also das Gegenteil von dem, was wir zugesichert haben – das kann man keinem Landwirt vermitteln.“ Minister Backhaus bleibt dabei: „Das Budget für Ökoregelungen darf nicht zulasten der Einkommensgrundstütze angehoben werden. Neue Ökoregelungen sind nur akzeptabel, wenn es sich um Maßnahmen handelt, mit denen die Betriebe unterm Strich auch Geld verdienen können. Zudem sollten wir uns von Ökoregelungen verabschieden, die in der Praxis nicht angenommen werden und damit Landwirte und Verwaltung spürbar entlasten.“

 Wirkungsmonitoring statt Stoffstrombilanz im Düngerecht

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen hat Mecklenburg-Vorpommern das Thema Düngerecht mit dem Ziel auf die Tagesordnung gehoben, in Sachen Novellierung des Düngerechts endlich voranzukommen. Vor allem geht es darum, die Stoffstrombilanzverordnung umgehend aufzuheben und die Ermächtigungsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung im Düngegesetz abzuschaffen. „Die Änderung des Düngegesetzes ist zwingend notwendig, um den Vereinbarungen mit der EU-Kommission nachzukommen und geltendes EU-Recht in Deutschland umzusetzen. Andernfalls droht ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren“, betont Minister Backhaus. Er verweist erneut darauf, dass die Stoffstrombilanzverordnung bzw. die Nährstoffbilanzverordnung nie Teil der Verhandlungen mit der EU-Kommission waren. Deutschland ist hier einen unnötigen Sonderweg gegangen, der erhebliche Bürokratie für Landwirte und Verwaltung bedeutet, aber am Ende keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat. Für Rückschlüsse zum (Grund-)Wasserschutz müsste die Bilanzierung stattdessen auf die landwirtschaftliche Fläche bezogen erfolgen wie beim alten Nährstoffvergleich nach Düngeverordnung 2017“, erläutert Backhaus. „Darum gilt es, schnellstmöglich ein Wirkungsmonitoring zu installieren, um den Wirkungsnachweis der bislang ergriffenen Maßnahmen erbringen zu können. Dazu ist im Düngegesetz die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung zu verankern. Erst, wenn wir diese Schritte umgesetzt haben und eine Verbesserung der Gewässerbelastung nachgewiesen werden kann, wird es möglich sein, mit der EU-Kommission über eine Maßnahmendifferenzierung zu verhandeln. In Vorbereitung darauf sollen Bund und Ländern bereits jetzt ein gemeinsames Konzept hinsichtlich der verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung landwirtschaftlicher Betriebe in mit Nitrat belasteten Gebieten erarbeiten“, sagt er weiter.

PM/LM

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