Die Förderung von Beteiligungen von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb unseres Bundeslandes erfolgt ab 2023 unter neuen Bedingungen. Die Zuwendung wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert und es werden veränderte Fördermodalitäten gelten.
Die Beantragung von Fördermitteln aus dem landeseigenen Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen ist ausgeschlossen, sofern Sie sich auf einer bundesgeförderten Auslandsmesse, die im Auslandsmesseprogramm (AMP) gelistet ist, präsentieren. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammenarbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland (Liste der bundesgeförderten Auslandsmessen).
Wer wird gefördert:
Kleine u. mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 5 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Was wird gefördert:
– Ausgaben für die Standmiete
– Ausgaben für jährlich max. drei Beteiligungen an Messen/ Ausstellungen außenhalb von M-V
Wie wird gefördert:
Kleine Unternehmen
– weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
– bis zu 50 % der Standmiete, maximal 6.000 EUR je Messe
– Kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung), erhalten eine Pauschale in Höhe von 2.000 EUR
Mittlere Unternehmen
– weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
– bis zu 40 % der Standmiete, maximal 6.000 EUR je Messe
– Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 EUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze)
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens und vor der verbindlichen Messeanmeldung im LFI M-V (www.lfi-mv.de) einzureichen. Nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs durch das LFI M-V kann auf eigenes Risiko begonnen werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/messen-und-ausstellungen/