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Finanzämter werden Anträge landwirtschaftlicher Betriebe vorrangig bearbeiten

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern stehen derzeit vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Gestiegene Produktionskosten und Mindererträge einzelner wirtschaftlich bedeutsamer Kulturen, insbesondere beim Winterraps, belasten die Ertragslage und können zu Liquiditätsengpässen führen. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Finanzämter des Landes deshalb darauf hingewiesen, Anträge auf Herabsetzung steuerlicher Vorauszahlungen sowie auf Stundung fälliger Steuerzahlungen vorrangig zu bearbeiten.
„Die landwirtschaftlichen Betriebe sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Wenn gestiegene Produktionskosten und Mindererträge zu Liquiditätsengpässen führen, müssen die bestehenden steuerlichen Möglichkeiten schnell und verlässlich geprüft werden. Deshalb habe ich die Finanzämter angewiesen, entsprechende Anträge vorrangig zu bearbeiten. Wir wollen damit betroffenen Betrieben helfen, finanzielle Belastungen in dieser schwierigen Situation abzufedern“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.
Das Steuerrecht bietet Möglichkeiten, die laufenden Steuerzahlungen an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. So können landwirtschaftliche Betriebe beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung ihrer steuerlichen Vorauszahlungen stellen. Die Vorauszahlungen orientieren sich grundsätzlich an der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG). Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse inzwischen verschlechtert haben, kann eine Anpassung in Betracht kommen.
Voraussetzung für eine sachgerechte Prüfung ist, dass die betroffenen Betriebe ihre aktuelle Einkommens- und Ertragssituation darlegen. Dies kann beispielsweise durch betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zwischenabschlüsse oder andere geeignete Unterlagen erfolgen. Die Finanzämter wurden angewiesen, entsprechende Anträge unter Berücksichtigung der eingereichten Nachweise vorrangig und einzelfallbezogen zu prüfen.
Darüber hinaus können Betriebe, die fällige Steuerzahlungen aufgrund einer vorübergehenden Liquiditätsnotlage nicht leisten können, einen Antrag auf Stundung stellen. Auch diese Anträge sind vorrangig zu prüfen. Eine Stundung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeuten würde und der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
„Es geht nicht um eine pauschale Regelung für alle landwirtschaftlichen Betriebe, sondern um eine schnelle und sorgfältige Prüfung der konkreten wirtschaftlichen Situation. Wer von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, kann sich mit den erforderlichen Unterlagen an sein zuständiges Finanzamt wenden“, so Minister Dr. Geue.
Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigen die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung. Die vorrangige Bearbeitung der Anträge soll dazu beitragen, berechtigte steuerliche Entlastungen zeitnah zu prüfen.






