Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 01.07.2026 das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung beschlossen. Mit dem ressortübergreifenden Gesetz setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.
Das Gesetz schafft dort Erleichterungen, wo Bürokratie im Alltag spürbar ist. Künftig wird in zahlreichen Verfahren die Textform anstelle der Schriftform ausreichen, Beglaubigungen und Originalunterlagen werden vielfach entbehrlich und öffentliche Bekanntmachungen sowie Planunterlagen grundsätzlich digital veröffentlicht. Gleichzeitig werden zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten gestrichen oder reduziert und Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion in geeigneten Bereichen beschleunigt.
Minister Dr. Geue betonte in seiner Rede, dass das Gesetz keinen Schlusspunkt beim Bürokratieabbau bildet: „Die Modernisierung der Verwaltung ist ein fortlaufender Prozess. Wenn wir dazu das Mandat bekommen, werden wir mit einem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz weiter Bürokratie abbauen, mit mehr Praxischecks und Reallaboren, mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen sowie mit unserem Engagement auf Bundes- und EU-Ebene für den Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Unser Ziel bleibt eine schnellere, bürgernähere und wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Mit dem Motto: keine Digitalisierung ohne Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau.“







