Mit dem Ersten Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungs-agenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.
Der Gesetzentwurf setzt genau dort an, wo Bürokratie im Alltag spürbar wird und schafft somit ganz konkrete Erleichterungen:
- Die Schriftform wird zur Ausnahme: Die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift soll in vielen Fällen entfallen. Stattdessen genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail. Dies greift beispielsweise bei Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gem. § 73 VwVfG oder bei der Beantragung einer Anerkennung als Schuldnerberatung gem. § 4 Insolvenzausführungsgesetz M-V.
- Beglaubigungen und Originale werden überflüssig: In zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen reicht künftig eine einfache Kopie oder eine digitale Datei. Damit entfallen Gebüh-ren für Beglaubigungen und zusätzliche Behördengänge.
- Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen werden grundsätzlich online veröffentlicht: Die Informationen sind somit jederzeit und von überall abrufbar. Zudem entfallen teure Zeitungsanzeigen und das mehrfache Auslegen in verschiedenen Behörden.
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden. - Berichtspflichten werden reduziert: Zahlreiche Berichtspflichten sollen gestrichen werden, darunter beispielsweise die jährlichen Berichte zu Schiffsabfällen, Stellungnahmen der Landesregierung zu jedem Datenschutzbericht und verpflichtende Evaluierungsberichte im Seniorenbereich.
- Die digitale Kurkarte wird ein einfach nutzbarer Standard: Mit der Schaffung einer Widerspruchslösung im Zusammenhang mit der digitalen Kurkarte wird eine vereinfachte und digitale Abwicklung für Gäste und Beherbergungsbetriebe geschaffen. Die bislang erforderliche Einholung, Dokumentation und revisionssichere Nachweisführung datenschutzrechtlicher Einwilligungen entfällt. Gäste können jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Nutzung der digitalen Kurkarte widersprechen.
- Genehmigungen sollen schneller erteilt werden: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen wird, soll eine Genehmigung in geeigneten Fällen automatisch als erteilt gelten. Beispiel: Abfallbewirtschaftungspläne von Hafenbetreibern gelten künftig nach 3 Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde nicht entscheidet. Die Genehmigungsfiktion wird für finanzielle Leistungen des Staates als auch in sensiblen Bereichen, bspw. dem Jagdrecht und Schulgesetz, nicht gelten.
Das Gesetz ist bewusst als ressortübergreifendes Gesamtpaket angelegt. Dafür werden 93 Gesetze und Verordnungen geändert. Es geht nicht um einzelne Korrekturen, sondern um einen strukturellen Ansatz, mit dem Bürokratie abgebaut, Verfahren vereinfacht und staatliches Handeln stärker auf die Wirkung ausgerichtet werden sollen.







