Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern am 12.01.2026 sechs Zuwendungsbescheide zur Entlastung von Wohnungsbaualtschulden überreicht. Begünstigt werden die Gemeinden Ivenack, Knorrendorf, Mölln, Ritzerow, Rosenow und Zettemin aus dem Amtsbereich Stavenhagen (MSE).
Im Beisein von Stefan Guzu, Bürgermeister der Stadt Stavenhagen, übergab der Minister die Bescheide persönlich im Schloss Stavenhagen an die Bürgermeister Roy Lüth (Ivenack), Sebastian Henke (Knorrendorf), Johannes Krömer (Mölln), Jürgen Höppner (Ritzerow), Norbert Stettin (Rosenow) und Harald Valeske (Zettemin).
Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagte: „Mit dem Abbau der Wohnungsbaualtschulden verschaffen wir den betroffenen Gemeinden spürbar mehr finanziellen Handlungsspielraum. Alte Lasten aus der Vergangenheit dürfen nicht dauerhaft die Zukunft der Kommunen blockieren. Unser Ziel ist es, die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern so zu entlasten, dass sie weiterhin in ihre Infrastruktur, in Wohnraum und in die Lebensqualität vor Ort investieren können. Das Land steht weiterhin fest an der Seite der Kommunen.“
Insgesamt werden sechs Gemeinden von Wohnungsbaualtschulden in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro befreit.
Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht das Land bis zum Jahr 2030 eine vollständige Entlastung von den kommunalen Wohnungsbaualtschulden. Seit dem Jahr 2020 führt das Land diesem Sondervermögen jährlich 50 Millionen Euro zu. Diese Mittel werden jeweils zur Hälfte für den Abbau kommunaler Wohnungsbaualtschulden sowie für den Abbau aufgelaufener kommunaler Defizite im Finanzhaushalt eingesetzt.
Mecklenburg-Vorpommern ist damit das einzige Bundesland, das kommunale Wohnungsunternehmen vollständig von ihren historischen Altschulden entlastet.







