Förderaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
hiermit möchten wir Sie auf ein aktuelles Förderprojekt des BMWSB zur Leerstandsbeseitigung hinweisen:
Zielstellung
Die Förderinitiative zielt darauf ab, regionale und interkommunale Strategien der Leerstandsaktivierung speziell für ländliche Regionen mit hoher Leerstandsquote bei Wohnraum und zugleich stark schrumpfender Bevölkerung zu entwickeln, in der praktischen Umsetzung zu erproben und für die Nachahmung aufzubereiten.
Inhalte der Förderinitiative
Bis zu 13 Modellregionen sollen bedarfsgerechte Strategien zum Umgang mit Leerstand erarbeiten. Schwerpunkt ist dabei leerstehender Wohnraum. Folgende Handlungsfelder sind unter Anleitung zu bearbeiten:
- Bestands- und Bedarfsanalyse
- Strategieentwicklung
- Optimierung von Strukturen und Prozessen
- Aufbau von Fachkompetenz
- Strategieumsetzung
- Bürgerbeteiligung, Kooperation und Kommunikation
Förderfähige Ausgaben
- Projektpersonal
- Beauftragung Dritter mit Beratungsleistungen und Gutachten
- Fort- und Weiterbildungen, nicht durch Projektassistenz abgedeckt
- Projektbezogene Sachkosten einschließlich Reisemittel
- Kleinere investive Maßnahmen (Aufwertung des Umfeldes, Erhalt von Gebäuden, Verfügungsfonds)
- Einrichtung/ Beauftragung intermediärer Organisationen
- Personalstelle bis Entgeltgruppe 13
Zuwendungsempfänger und Fördergebietskulisse
- Kreise, regionale Planungs- und Zweckverbände, Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften, LEADER-Aktionsgruppen, Träger der Regionalplanung, interkommunale Kooperationen (Projektpartner oder -koordinator)
- Mittelstädte (20.000 – 100.000 EW) nur unter Einbindung umliegender Gemeinden
- Wohnungsbaugenossenschaften, lokale Vereine
- Umsetzung der Projekte in Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten im ländlichen Raum mit hoher Leerstandsquote und prognostiziert stark sinkender Bevölkerung bis 2045
Förderzeitraum und -volumen
- 04.2026 bis 31.12.2029
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich
- Maximal 600.000 Euro je Modellregion
- Zuwendung als nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent
- Vollfinanzierung (100 Prozent) in begründeten Ausnahmefällen (Haushaltssicherung)
- Verwaltungsausgabenpauschale (10 Prozent) der zuwendungsfähigen Personalausgaben
Dokumentation, Berichtspflicht, Wissenstransfer
- Wissenstransfer, Dokumentation und Ergebnisaufbereitung durch vom Zuwendungsgeber beauftragte Projektassistenz
- Transparente Berichterstattung über Verlauf der Projektumsetzung
- Projektübergreifender Wissenstransfer/ halbjährliche Transferwerkstätten/ Abschlussveranstaltung
- Fotodokumentation von Anfangszustand und Projektetappen
Antragsverfahren (2-stufig)
1. Stufe Skizzenphase für inhaltliche Vorauswahl
- Vorstellung der Modellregion im Skizzenformular (Download)
- Einreichung ausgefülltes Skizzenformular bis 01.2026 an und Mailbestätigung
- Bevorzugte Berücksichtigung von Modellregionen mit einer Leerstandsquote von mdst. 12 Prozent und Bevölkerungsrückgang von mdst. 10 Prozent bis 2045
- Bis 13.02.2026 Mitteilung zur Erstellung eines Zuwendungsantrages
2.Stufe Antragsphase
- Betreute Weiterentwicklung der Projektskizzen zum Zuwendungsantrag
- Einreichung der Anträge bis 13.03.2026
- Versand Förderbescheide bis Ende März 2026
Informationen und Kontakt
- Online-Informationsveranstaltung am 08.01.2026, 10.00 bis 12.00 Uhr
(Vorstellung Förderinitiative, allgemeine verfahrenstechnische und inhaltliche Fragen) - Informationen zur Veranstaltung und Einwahldaten
- Hotline für Fragen (Mo/Fr 10.00 bis 13.00 Uhr): 0228 99 401 2136
Überblick über die Termine
Online-Informationsveranstaltung: 08.01.2026, 10.00 bis 12.00 Uhr
Einreichung der Projektskizze: bis 16.01.2026
Aufruf zum Einreichen eines Antrags: bis 13.02.2026
Einreichen des Antrags: bis 13.03.2026
Förderzeitraum: 01.04.2026 bis 31.12.2029







