Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit/Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 01.12.2025 hebt die KfW den Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro auf 200.000 Euro an. Gleichzeitig wird der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 Euro auf 80.000 Euro angepasst. Darüber hinaus wird im Zuge der Produktharmonisierung die Abruffrist beim ERP-Gründerkredit – StartGeld von 9 auf 12 Monate verlängert.
(Information der KfW vom 22.09.2025)