Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett am 10.12.2024 den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.
„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.
Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.
Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.
Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.
Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.
Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.
Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“