Neuauflage eines KfW-Förderinstruments für GründerInnen und NachfolgerInnen

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Das Förderdarlehen ERP-Kapital für Gründung wurde Ende 2022 eingestellt.

Seit dem 01.11.2024 bietet die KfW neu den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge an für ExistenzgründerInnen, NachfolgerInnen und für Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind.

Mit dem Kredit können 35 Prozent der förderfähigen Kosten, max. jedoch 500.000 EUR finanziert werden. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden, da die Bürgschaftsbank eine 100-prozentige Garantie gegenüber den Hausbanken übernimmt.

Die Zinssätze werden ab dem 12.12.2024 von der KfW veröffentlicht.

Alle Informationen über den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/

https://kapital.ermoeglicher.de/de/

www.neubrandenburg-ihk.de

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