Die Bundesnetzagentur hat am 01.12.2023 ein Eckpunktepapier über die Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Alle Netzkosten werden nach § 15 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von den Netzbetreibern über Netzentgelte refinanziert. Die jährlichen Netzentgelte richten sich gemäß § 17 StromNEV nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie. Somit werden auch die Kosten für die Integration von EE-Anlagen über die Netzentgelte in den jeweiligen Netzregionen getragen.
Nach dem Eckpunktepapier beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine Festlegung zu erlassen, nach deren Maßgaben Netzbetreiber, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorweisen, entlastet und die entsprechenden Kosten verteilt werden. Zur Erreichung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit bei der Bildung der Netzentgelte soll eine Methodik zur Ermittlung der sog. Mehrkosten aus der Integration von erneuerbarer Energien festgelegt werden, die den Betroffenen im relativen Vergleich zu anderen Netzbetreibern entstehen. Diese Mehrkosten sind gleich von allen Netznutzern im gesamten Bundesgebiet zu tragen.
Statement Reinhard Meyer:
„Dass die Übertragungsnetzentgelte seit dem 01.01.2023 bundesweit einheitlich sind, ist ein guter erster Schritt. Seit Langem drängt M-V darauf, dass eine Reform auch der Verteilnetzentgeltsystematik erfolgt. Die Bundesnetzagentur setzt nun die Forderungen aus M-V um. Unser Bundesland hat Anfang 2023 noch einmal den Beschlussvorschlag „Zukunft Netzentgelte – faire Verteilung der Ausbaukosten“ bei der Energieministerkonferenz eingebracht, dem alle Länder zugestimmt haben.
Wir brauchen eine Reform, die Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und entsprechend starkem Ausbaubedarf im Verteilnetzbereich hierdurch nicht weiter benachteiligt werden. Mir geht es um eine faire Verteilung der Kosten in dem Sinne, dass Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien auch bei den Netzentgelten belohnt werden und die BürgerInnen vor Ort von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Das ist auch im Sinne der Akzeptanz vor Ort und letztlich des Erfolgs der Energiewende brauchen wir hier eine schnelle Lösung.
Die jetzt vorgelegte Regelung der Bundesnetzagentur kann nur ein erster Schritt sein. Wir hätten uns eine höhere Entlastung gewünscht. Jetzt gilt es, das Modell der Bundesnetzagentur konkret zu bewerten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.“