Noch bis zum 29.02.2024 können Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände eine Förderung für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung beantragen. Förderfähig sind dabei 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder -anhänger. Bei geplanten Finanzierungen sind ein Raten- oder Mietkauf zulässig.
Für die Beantragung wird ein Angebot mit Produktdatenblatt sowie eine Projektskizze zum geplanten Einsatz des Rades mit dreijähriger Zweckbindungsfrist benötigt. Bei der Beantragung unterstützt die WMSE bei Bedarf kostenlos.
Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern
Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Infoblatt zur E-Lastenfahrradförderung
Informationen zum Förderprogramm