Mit dem Produkt Energetische Stadtsanierung – Zuschuss fördert die KfW Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Kommunen. Finanziert werden sowohl Sach- als auch Personalkosten mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Landkreise und Gemeindeverbände. Kommunale Zweckverbände sind nicht antragsberechtigt.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen und ist mit weiteren Fördermitteln kombinierbar:
- Integriertes Quartierskonzept
Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:
- Ausgangsanalyse: Definition der größten Energieverbraucher, Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz, Planung einer Gesamtenergiebilanz nach der Sanierung
- Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
- Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
- Erfolgskontrolle
- Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
- Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Liegt bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können Zuschüsse für einen Sanierungsmanager beantragt werden
- Sanierungsmanagement
Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- Zentraler Ansprechpartner zur Finanzierung und Förderung
Antragstellung per Formblatt:
Informationen zu den geförderten Maßnahmen: Merkblatt Energetische Stadtsanierung
Informationen zur Fördermaßnahme