Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Um hier gegenzusteuern, hat die Bundesregierung bereits Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro beschlossen – 100-Euro-Bonus pro Kind, Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, Energiepreispauschale von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse, das 9-Euro-Ticket und die reduzierte Energiesteuer auf Kraftstoffe. Am 03.09.2022 hat sich die Koalition auf weitere Maßnahmen im Gesamtvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro zur Entlastung von BürgerInnen und Unternehmen verständigt, um die erwarteten hohen Preissteigerungen im Energiebereich abzufedern. Die zwei bisherigen Entlastungspakete und die Maßnahmen im Entlastungspaket III haben ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro. Hier die wichtigsten Maßnahmen für die Unternehmen:
Maßnahmen auf dem Energiemarkt
Da der derzeit hohe Gaspreis auch den Strompreis bestimmt – der jeweils höchste erzielbare Preis bestimmt den Preis für alle Erzeugungsarten – fallen bei vielen Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ an. Auf europäischer Ebene werden derzeit Möglichkeiten der Abschöpfung der Zufallsgewinne diskutiert. Dazu gehören Erlös- und Preisobergrenzen für besonders profitable Stromerzeuger. So entstehen finanzielle Spielräume zur Entlastung der VerbraucherInnen. Mit der infrastrukturellen Grundlage der EEG-Umlage in Deutschland soll ein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt werden. Der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetzbetreiber abgeführt. Sollten die in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah umgesetzt werden können, setzt die Bundesregierung die Anpassungen im Strommarktdesign in Deutschland selbst um.
Zur Entlastung der Haushalte wird eine Strompreisbremse für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis eingeführt. Dies gilt auch für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif. Damit die Übertragungsnetzentgelte nicht wie angekündigt ab 01.01.2023 durch Kosten für Netz- und Sicherheitsmaßnahmen überdimensional ansteigen, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.
Entlastung beim CO2-Preis
Die für den 01.01.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro/ Tonne im
Brennstoffemissionshandel wird auf den 01.01.2024 verschoben. Die Folgeschritte verschieben sich entsprechend auch um ein Jahr.
Für Einsparungen von CO2-Emissionen im Verkehrsbereich stehen im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Schiene 2023 weitere 500 Millionen und eine Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.
Weitere Preisdämpfungen
In Europa werden derzeit unterschiedliche Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt diskutiert oder etabliert. Auch in Deutschland gibt es diese Diskussion – etwa zu einem Grundkontingent im Wärmebereich. Eine Expertenkommission mit VertreterInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz soll zeitnah klären, ob und wenn ja, wie ein solches Modell realisierbar ist.
Abbau der kalten Progression
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (kalte Progression), werden im Herbst auf Basis von Progressionsbericht und Existenzminimum Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren rund 48 Millionen steuerpflichtige BürgerInnen.
Konzertierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik
Bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten zum Ausgleich der realen Einkommensverluste durch die hohen Preissteigerung verzichtet der Bund bis zu einem Betrag von 3.000 Euro auf Steuern und Sozialabgaben auf diesen Betrag.
Unternehmenshilfen
Zur Unterstützung und Entlastung der Unternehmen soll u.a. ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, die die Steigerung der Energiekosten nicht an die Kunden weitergeben können. Investitionen in Effizienz und Substitutionsmaßnahmen sollen unterstützt werden. Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.12.2022 verlängert. Dazu gehören das KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) mit zinsgünstigen Krediten, Bund-Länder-Bürgschaften zur Liquiditätssicherung, das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung besonders energie- und handelsintensiver Unternehmen, das Margining-Finanzierungsinstrument zur Liquiditätssicherung beim Handel mit Strom,- Erdgas und Emissionszertifikaten an Terminbörsen sowie in begründeten Einzelfällen die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen. Die Haftungsfreistellung beim KfW-Sonderprogramm wird verbessert. Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW zur Sicherung der Liquidität an den Gas-Terminmärkten wird auf die Elektrizitätsmärkte erweitert.
Die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionsprogramm Kommunale und Soziale Unternehmen wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können auch die regulären ERO-/KfW-Förderkreditprogramme und Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen.
Restmittel im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden als Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein Jahr verlängert. Das entlastet rund 9.000 energieintensive Unternehmen um ca. 1,7 Milliarden Euro.
Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
Nach Auslaufen des zeitlich befristeten 9-Euro Tickets von Juni bis September 2022 soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Bund unterstützt dies über u.a. Regionalisierungsmittel mit jährlich 1,5 Milliarden Euro, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Dies soll zu einem bundesweit nutzbaren, digital buchbaren Abo-Ticket mit einem Ticketpreis zwischen 49 und 69 Euro/ Monat führen.
Verlängertes Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30.09.2022 hinaus verlängert.
Umsatzsteuer Gastronomie
Die reduzierte Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 7 Prozent wird verlängert.
Zivilrechtliche Maßnahmen
Können VerbraucherInnen trotz aller Unterstützungsmaßnahmen die Energiekosten nicht begleichen, sollen Abwendungsvereinbarungen Sperrungen von Strom und Gas verhindern. Das Energierecht wird entsprechend angepasst. Damit auch Unternehmen ggf. ihre Geschäftsmodelle anpassen können, soll es Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht geben.
Nationale Mindestbesteuerung
Für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe beginnt die Bundesregierung bereits jetzt mit der Einführung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung.
Globale Ernährungssicherheit
Aus Haushaltsresten des Jahres 2022 werden bis zu einer Milliarde Euro für die globale Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt.
Abschaffung der Doppelbesteuerung (Rente)
Rentenbeiträge sollen ab dem 01.01.2023 zwei Jahre früher als geplant voll abgesetzt werden können. Renten werden künftig während der Auszahlungsphase besteuert. Als Ausgleich können Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Das reduziert die Steuerzahlungen der Beschäftigten. Die Regelung umfasst Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Basisrentenverträge (Rürup-Renten). ArbeitnehmerInnen werden so 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.
Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
Als Ausgleich für die Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich ab 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent reduziert.
Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale
Die bis Ende 2022 geltende Home-Office-Pauschale wird entfristet und verbessert. Pro Home-Office-Tag wird so ein Werbekostenabzug bei der Einkommenssteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.
Weitergehende Maßnahmen
Die Maßnahmen des Entlastungspaketes III ergänzen die der Maßnahmenpakete I und II, insbesondere die Abschaffung der EEG-Umlage mit einer Entlastung von 3,72 Cent/ Kilowattstunde seit dem 01.07.2022. Stromlieferanten müssen den Wegfall der EEG-Umlage an ihre Kunden weitergeben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Die Entfernungspauschale für Pendler wurde befristet bis 2026 ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht.
Sämtliche Maßnahmen des Entlastungspaketes III sind hier nachzulesen.