Für die beiden Verwendungszwecke „Innovationsvorhaben“ oder „Digitalisierungsvorhaben“ im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) wird im Rahmen der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes ab dem 20.02.2025 ein ERP-Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kredits, maximal jedoch 200.000 EUR, angeboten.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind die Zusage und vollständige Auszahlung eines Programmkredits 380 oder eines Kredits aus einem aus dem Programm 380 refinanzierten Landesprogramms eines Landesförderinstitutes ab dem 20.02.2025.
Kredite mit dem Verwendungszweck „Innovatives Unternehmen“ sind von einer Zuschussgewährung ausgenommen.