Energiekrise

AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN

Hilfen für Unternehmen

Wo möglich, verlinken wir auf die Originalquelle und verzichten auf eine eigene Beschreibung, damit es bei Änderungen nicht zu inkonsistenten Informationen kommt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Infoseite der Bundesregierung

Übersicht der Entlastungspakete

Weiterführende Information

  • Im Dezember 2022 entfällt die Pflicht, vertragliche Voraus- oder Abschlagszahlungen für Gas zu zahlen
  • Wärmeversorger verzichten entweder auf den Dezemberabschlag oder erstatten diesen an die KundInnen
  • MieterInnen erhalten die Entlastung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung
  • Berechtigt sind: Haushalte mit Gas- oder Fernwärme, KMU mit Gasverbrauch < 1,5 Mill. Kilowattstunden Gas, unabhängig vom Jahresverbrauch zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen

Abrechnung der Energieversorger oder Betriebskostenabrechnung der Vermieter ab Januar 2023, rückwirkend für Januar und Februar 2023

Für private Haushalte, Vereine, KMU mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch/Jahr 

  • Deckelung Gaspreis bei 12 Cent/Kilowattstunde, Fernwärme bei 9,5 Cent/Kilowattstunde für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches – Restverbrauch zu geltenden Marktpreisen

Für die Industrie/ Krankenhäuser/ stationäre Einrichtungen

  • Deckelung Netto-Arbeitspreis/ Kilowattstunde ab Januar 2023 auf 7 Cent – für 70% des Gasverbrauchs – Restverbrauch zu geltenden Marktpreisen
  • Zusätzliche Hilfsfonds für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen (12 Mrd. Euro)
    • Ab 72.000 Euro Jahreseinkommen ist der erhaltene Rabatt steuerpflichtig.

Auszahlung Entlastungsbeträge ab März 2023

Private Verbraucher und KMU

  • Deckelung Strompreis für 80% des historischen Verbrauchs (gemessen am Vorjahr) bei 40 Cent/ Kilowattstunde – Restverbrauch zu regulären Marktpreisen

Mittlere und große Unternehmen > 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch

  • Deckelung des Strompreises für 70% des historischen Verbrauchs bei 13 Cent/ Kilowattstunde – Restverbrauch zu regulären Marktpreisen

Schutz vor Kündigungen falls höhere Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig nicht gezahlt werden können, zudem sollen Sperrungen von Strom und Gas verhindert werden (Stundung von Energiekosten)

Zuschuss von 12,84 Mrd. Euro 

Abwendungsvereinbarung: Bei Zahlungsschwierigkeiten können Energierechnungen zinsfrei in Raten abgezahlt und weiter Energie bezogen werden

  • KfW-Kredithilfen (verlängert bis 31.12.2022)
  • Energiekostendämpfungsprogramm (verlängert bis 31.12.2022)
    • temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen für Unternehmen aus festgelegten energieintensiven Branchen, das Programm wird bis Jahresende 2022 verlängert und geht dann in den geplanten Strom- und Gaspreisbremsen auf. Je nach Betroffenheit 30, 50 oder 70% der Preisdifferenz als Zuschuss möglich
  • Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeitergeld (verlängert bis Mitte 2023)
    • Mindestens 10% der Erwerbstätigen vom Entgeldausfall betroffen
    • Kein Abbau von Minusstunden erforderlich
  • Erleichterungen im Insolvenzrecht (verlängert bis 31.12.2023)

Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen

  • Antragstellung ab 14.11.2022
  • Ausreichungen von 10.000 Euro und max. 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, max. 100.000 Euro
  • Flexibler Einsatz für Betriebsmittel oder Investitionen
  • Zuwendung für max. 60 Monate
  • Tilgungsfreie Zeit mgl. für 12 Monate
  • Zinssatz: 5 %
  • Beantragung: formgebunden, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC)
    Antragsunterlagen: Landesförderinstitut M-V
  • Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut M-V, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.
  • Unternehmenshotline: GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) – T: 0385/588-5588

Steuerermäßigungen

  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7% (Oktober 2022 bis 31.03.2024)
  • Verschiebung des Anstiegs des CO2-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um 5 Euro auf 35 Euro/ Tonne auf 2024
  • Streichung der EEG-Umlage ab Januar 2023
  • Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhielten im September 2022 über die Lohnabrechnung eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto
  • Selbstständige erhielten einen Vorschuss über die Senkung der Steuervorauszahlung
  • Energieintensive Unternehmen: Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer bis 31.12.2023
  • Gastronomie: Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer von 7% auf Speisen bis 31.12.2023

Die Entfernungspauschale für BerufspendlerInnen stieg zum 01.01.2022 bis 2026 auf 38 Cent/Kilometer ab dem 21. Kilometer – geltend zu machen in der Steuererklärung 2022

  • Ab 01.2023 können Rentenbeiträge voll von der Steuer abgesetzt werden (Sonderausgaben)
    • Geltungsbereich: gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Basisrentenverträge
  • Entfristung der Homeoffice-Pauschale
    • 5 Euro/Tag können Steuerpflichtige in der EkSt-Erklärung geltend machen – bis zu 1.000 Euro jährlich ab 2023 (Begünstigung von 200 Homeoffice-Tagen statt wie bisher 120 Homeoffice-Tagen)
    • Eigenes Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung
    • Geltendmachung von 1.200 Euro Werbungskosten pauschal ohne Beleg in der EkSt.
  • Steuer- und Sozialabgabenfreie freiwillige Sonderzahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zu 3.000 Euro

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