von Anya Schlie | 14. Januar 2022 | Aktuell, Arbeit & Bildung, Corona, Finanzierung & Förderung, Kurzmeldung, Themen, Veranstaltungshinweis
Über die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und verschiedene Weiterbildungsangebote informiert die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Neubrandenburg am 18. Januar 2022 um 14 Uhr in einem
Webinar.
von Anya Schlie | 10. Januar 2022 | Aktuell, Corona
Seit dem 07. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 beantragt werden. Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler fortgeführt.
von Anya Schlie | 7. Januar 2022 | Aktuell, Corona, Pressemitteilung
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) erwarten von der Landespolitik weiterhin zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für die MV-Wirtschaft, um die zu erwartenden heftigen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Infektionswelle durch die SARS-CoV2- Omikron-Variante abzumildern. Andernfalls droht MV großer wirtschaftlicher Schaden.
von Anya Schlie | 30. Dezember 2021 | Aktuell, Corona
Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bis 31.10.2022 bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren.
von Anya Schlie | 28. Dezember 2021 | Aktuell, Corona
Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, können eine Brückenfinanzierung beim Land beantragen. Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18. Januar 2022 auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit. Die Antragsfrist endet am 28.02.2022.
von Anya Schlie | 10. Dezember 2021 | Aktuell, Corona
Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent (Haushalt mit Kind) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. Die Verlängerung gilt für Beschäftigte die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten und neu für diejenigen, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind