Überbrückungshilfe II, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III, Marktpräsenzprämie, Neustarthilfe, Neustart-Prämie, Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe – Corona hat nicht nur massive Einschnitte in das gewohnte (Arbeits-)Leben mit sich gebracht, sondern auch eine Flut an Programmen, Maßnahmen und Namen, um diesen etwas entgegenzusetzen. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten – vor allem bezüglich der Antragsfristen. Deshalb hier noch einmal die wesentlichen Förderpakete- und -programme sowie deren aktuelle Fristen auf einen Blick:
- November-/ Dezemberhilfe 2020
– Unterstützung bei Corona-bedingten Schließungen seit 02.11.2020
(direkt, indirekt, mittelbar betroffene Unternehmen, Soloselbständige, Vereine, Einrichtungen)
– Antragstellung bis 30.04.2021
– Änderungsanträge durch prüfende Dritte (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und Direktantragsteller (Elster-Zertifikat) bis 30.06.2021 - Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
– Einmalige Anlaufkostenpauschale von 5 % des Vergleichsumsatzes für die Novemberhilfe 2020
– Antragsfrist bis 30.04.2021 - Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel
– Einmalige Pauschale von 5.000 Euro zur Erhöhung der Marktpräsenz bei einem
durchschnittlichem Umsatzrückgang von mdst. 70 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in wenigstens einem der Monate November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021
– Antragstellung bis 31.05.2021 - Überbrückungshilfe II
– Förderung für kleine und mittlere Unternehmen für die Monate September bis Dezember 2020
– Antragstellung durch prüfende Dritte
– Änderungsanträge bis 31.05.2021, Korrektur Kontoverbindung bis 30.06.2021 - Neustart-Prämie
– Sonderzahlungen für von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte
– Antragstellung bis 30.06.2021 - Überbrückungshilfe III
– Förderung für die Monate November 2020 bis Juni 2021
– Antragstellung: Direktantrag oder Antragstellung durch prüfende Dritte
– Antragstellung bis 31.08.2021
- Neustarthilfe
– Unterstützung von Soloselbständigen, Personengesellschaften und
Kapitalgesellschaften mit hohen Corona-bedingten Umsatzeinbußen zwischen
Januar 2021 und Juni 2021 bei geringen betrieblichen Fixkosten
– Antragstellung: Direktantrag (Soloselbständige, Personengesellschaften) oder durch
prüfende Dritte (Kapitalgesellschaften, Soloselbständige, Personengesellschaften)
– Antragstellung bis 31.08.2021 - Sonderprogramm zur Unterstützung der Modernisierung für Beherbergungsbetriebe
– Antragsfrist verlängert bis 30.09.2021
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Programmen finden sich auf unserer Corona-Webseite www.wirtschaft-seenplatte.de/corona/.
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